Wien tut wieder, was Wien am besten kann: Bürokratie auf Rädern. Ab 1. November brauchen auch E-Scooter ein Parkpickerl. Ja, richtig gelesen – das Ding, das aussieht wie ein elektrischer Zahnbürstenaufsatz mit Lenker, bekommt jetzt seine eigene Parklizenz.

Die Begründung der Stadt: „Gleichberechtigung im Straßenraum und Ordnung im öffentlichen Raum“. Übersetzung: Die Stadtverwaltung hat festgestellt, dass es noch eine Gruppe ohne Formular gibt. Und das geht natürlich gar nicht. Und wenn schon niemand mehr weiß, wer wo parken darf, dann sollen wenigstens auch »alle« dafür bezahlen. Im Fall der Scooter wird das Parkpickerl nur 1 EUR pro Tag kosten und in den Varianten „Halbtages- und Tagespickerl“ zur Verfügung stehen. An einem Wochenendpickerl wird derzeit noch intensiv gearbeitet und soll ab Ende 2027 ausgegeben werden.

Ab sofort muss jeder Scooterbesitzer ein Pickerl beantragen, was selbstverständlich nur persönlich möglich ist – nach Terminvereinbarung über ein Onlineportal, das seit 2003 in der Betaversion steckt. Das Pickerl gibt’s dann natürlich

  • nur nach persönlicher Vorsprache mit Meldezettel (auch für den Scooter, der einen Hauptwohnsitz in Wien haben muss),
  • Versicherungsnachweis,
  • digitalem Identitätszertifikat,
  • einem Blutopfer plus Fingerabdrücke beim Magistrat
  • und einem Priester, der den Antrag absegnet. (Anmerkung: der Priester wird jeweils Dienstags und Freitags zwischen 07:30 – 08:15h anwesend sein.)

Dafür darf man dann stolz ein 10×10-cm-Pickerl auf die Plastikstange kleben, das spätestens beim ersten Regen aussieht wie ein Kaugummi am Asphalt. Übrigens: Wer ab 01. November ohne Pickerl erwischt wird, zahlt 200 Euro Strafe – also rund das Doppelte vom Anschaffungspreis mancher Scooter. Aber keine Sorge: Die Stadt zeigt sich kulant. Wer seinen Scooter beim Magistrat selbst abliefert, bekommt als Trostpreis ein Heftchen mit dem Titel „Wie parke ich richtig in Wien – Teil 17: Mikromobilität & seelischer Verfall“.

Abgestellte E-Scooter.
(c) AdobeStock
Hier stehen 6 EUR, wenn alle eScooter ein Tagesparkpickerl haben. Oder 1.200 EUR an Strafe, wenn die Pickerl fehlen.

E-Scooter Parkpickerl – What´s next?!?

Der nächste Schritt ist wohl nur logisch: Parkscheibe für Kinderwägen, Parkpickerl für Rollatoren und Anmeldepflicht für die Benutzung der Gehsteige, Registriernummern für Rollkoffer und eine Vignettenpflicht für Nordic-Walking-Stöcke. Und wer im 6. Bezirk atmet, ohne sich vorher beim Magistrat anzumelden, riskiert ab 2026 die CO₂-Abgabe für Privatlungen.

Wien, die Stadt, in der selbst der Amtsschimmel Anrufe in der Warteschleife bekommt, ist somit die erste und bis dato auch einzige Stadt, in der selbst ihre Fortbewegungsmittel einen Hauptwohnsitz brauchen. Hier fragt man sich nicht mehr, warum etwas eingeführt wird, sondern nur noch wann es verboten wird.

(Bilder: AdobeStock)

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