Österreichs Supermarktlandschaft gleicht mittlerweile weniger einem Ort des Einkaufs, sondern einer Mischung aus Escape Room und Finanzakademie. Mit Pickerln, Apps, Treuebons, E-Coupons, Clubkarten, QR-Codes, Familienrabatten und dem „Gratis-Kaffee, wenn sie dreimal pro Woche an uns denken“-Programm wird das simple Kaufen von Butter zu einem Game of Thrones mit Einkaufswagen.

Früher ist man in den Supermarkt gegangen, hat Milch gekauft und bezahlt. Heute: App öffnen, QR-Code scannen, Pickerl aufkleben, Newsletter abonnieren, drei Security-Fragen beantworten – und am Ende kostet die Milch dasselbe wie früher. Nur dass man eine Stunde seines Lebens verloren hat.

Wer heute in den Supermarkt geht, muss sich entscheiden: Will ich die -25% auf Käse nur, wenn ich es in der App aktiviere, während ich gleichzeitig den Barcode von meinem letzten Kassabon abfotografiere? Oder doch lieber die Gratis-Punkte vom „Summer Fun Special Loyalty Pass“, die dann vielleicht im Dezember gegen eine Heizdecke eingelöst werden können?

„Nur schnell etwas holen“ ist mittlerweile Boomer-mäßig voll retro. Heute braucht man (gefühlt) mindestens

  • 3 Apps
  • 2 Ladegeräte
  • 1 stabiles WLAN
  • und ein Jurastudium für die AGB.

Und am Ende verlässt man die Filiale mit 12 Bons, einem Puzzle, 300 „Future Points“ und – vielleicht – einem Kilo Brot (um günstige 9,90 – aber nur, wenn man seine Pickerl strategisch klug einsetzt).

Doch was kommt als nächstes?

Doch die Marketing- und Customer Loyalty-Manager der Supermarktgrößen denken bereits weiter und haben schon die eine und andere Idee in der Schublade:

  • Retina-Scan am Eingang
    Wer zu lange woanders einkauft, bekommt die Gurken automatisch teurer.
  • DNA-Treuepunkte
    Je mehr Gene man mit Julius Meinl teilt, desto billiger wird der Kaffee.
  • Supermarkt-Battlepass
    Wer bis Level 20 einkauft, darf endlich in den geheimen Gang mit den wirklich günstigen Preisen.
  • Influencer-Kassen
    Wer seine Einkäufe im Livestream kommentiert („Boah, der Leberkäse ist heute crispy!“), spart 15%.
  • Treue-Chip unter die Haut
    Wer nicht regelmäßig scannt, zahlt 30 % Strafe.
  • Rabattlotterie
    An der Kassa würfeln, ob man seine Rabattpickerl verwenden darf oder nicht.
  • Loyalty Only Fans
    Wer beim Einkauf intime Daten preisgibt, bekommt den Leberkäse billiger.
  • Treueprogramm fürs Treueprogramm
    Wer genug Apps installiert hat, bekommt eine neue App, die alle Apps bündelt – natürlich nur mit günstigem Premium-Abo.

Supermärkte 2025: Einkaufen ist Nebensache – Hauptsache, man hat das Pickerl richtig geklebt.


Evolution des Einkaufens

  • 1995: „Haben Sie eine Rabattkarte?“
  • 2005: „Sammeln Sie Punkte?“
  • 2015: „Wollen Sie die App herunterladen?“
  • 2026: „Bitte kurz ins DNA-Testgerät spucken.“

Und am Ende?

Wir glauben allen Ernstes, wir hätten etwas gewonnen – dabei sind wir die letzten Deppen.
Wir tauschen Lebenszeit gegen Bons, Datenschutz gegen Pickerl und Selbstachtung gegen den Traum vom Gratis-Mixer, der nach zweimaligem Gebrauch nicht mehr funktioniert.

Die Wahrheit: Supermärkte machen uns nicht satt, sie machen uns gefügig.

Doch damit nicht genug! Ab 01.01.2026 tritt die neue Supermarkt-Verordnung (SuVo26) in Kraft, die die Rabattschlachten in den heimischen Supermärkten »neu« regelt.

Die Hand einer Frau, die auf eine Selfservice-Kassa in einem Supermarkt zeigt.
(c) AdobeStock
Als »special Service« werden ab 2026 auch vermehrt Self-Service-Kassen eingesetzt, die via App aktiviert werden und pro Kauf jedenfalls unter €5,- Benutzungsgebühr kosten werden.

Supermarkt-Verordnung 2026 (SuVo26)

§1 Zweck der Verordnung

Ziel ist es, Konsument\:innen restlos zu verwirren, zu entmündigen und in einen Zustand williger Rabatt-Sklaverei zu versetzen.

§2 Pickerlpflicht

(1) Jedes Produkt muss mindestens drei Pickerl tragen, die sich gegenseitig widersprechen.
(2) Pickerl sind nur gültig, wenn sie zwischen 03:00 und 03:07 Uhr in einer App manuell vom Konsument\:in freigeschaltet werden.
(3) Wer das Pickerl falsch klebt, zahlt den doppelten Preis.

§3 Treueprogramm-Zwang

(1) Jede\:r Konsument\:in ist verpflichtet, Mitglied in mindestens fünf Treueclubs gleichzeitig zu sein.
(2) Punkte verfallen automatisch nach 4,7 Sekunden.
(3) Bonusprämien dürfen ausschließlich in Filialen eingelöst werden, die es nicht gibt.

§4 Digitale Kontrolle

(1) Der Einkauf ist nur möglich mit:

  • gültigem DNA-Scan
  • App-Update (Version 29.3.7-beta)
  • 2-Faktor-Authentifizierung über den Ex-Partner
    (2) Wer offline zahlen will, muss ein Antragformular in dreifacher Ausführung bei der Kassa abgeben und elektronisch an den Lebensmittelverband schicken, der diesen – ähnlich wie bei Chefarztpflichtigen Medikamenten – innerhalb eines Arbeitstages freigibt.

§5 Sanktionen

(1) Wer ohne Rabatt einkauft, gilt als asozial.
(2) Wer versucht, „nur schnell etwas zu holen“, wird lebenslang vom Einkaufswagen-Verleih ausgeschlossen.
(3) Wiederholungstäter\:innen müssen einen Monat lang im Lager arbeiten – unbezahlt.

§6 Minister-Bonus

(1) Der für die Umsetzung zuständige Bundesminister erhält ein „-10% auf alles“-Pickerl. Auf Lebenszeit.
(2) Das Pickerl ist übertragbar auf alle Familienmitglieder bis zur 7. Generation.
(3) Der Minister ist von sämtlichen Sanktionen nach §5 ausgenommen, auch beim „nur schnell etwas holen“.

§7 Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2026 in Kraft.
Sie wird laufend angepasst, sobald Konsument\:innen beginnen, sie zu verstehen.

(Bilder: )

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